Kraftfahrer/in bzw. Müllwerker/in (m/w/d)

Beschäftigungsumfang:  100
Beschäftigung:  befristet
Frühester Beginn:  zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

Die Entsorgung Solingen GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Technischen Betriebe Solingen. Sie ist verantwortlich für die Abfallentsorgung im Bereich der gelben und blauen Tonnen. Außerdem betreibt sie am Standort Bärenloch das EntsorgungsZentrum sowie am Standort Tersteegenstraße eine moderne Umschlagstation für verschiedene Abfälle.

 

Die Stelle ist im Teilbetrieb Abfallwirtschaft zu besetzen. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag der Entsorgung Solingen GmbH. Sie beträgt derzeit monatl. 3.002,15 € brutto. Hinzu kommt die Jahressonderzahlung sowie LOB im November bzw. Dezember.


Ihre Aufgaben bei uns:

 

  • In Ihrer täglichen Arbeit leeren Sie hauptsächlich als Müllwerker die gelben und blauen Tonnen in Solingen.
  • Wenn ein (Stamm-)Fahrer ausfällt, dann übernehmen Sie das Steuer und führen den LKW selbstständig und sicher durch Solingens Straßen.

 

Das bringen Sie mit:

 

  • Sie besitzen den Führerschein Klasse C/CE mit Schlüsselzahl 95 nach Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG).
  • Sie arbeiten gerne im Team und zeichnen sich durch körperliche Belastbarkeit aus.
  • Flexibilität und Zuverlässigkeit runden Ihr Profil ab.

 

 

Das bieten wir Ihnen:

 

Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz Zusatzrente gemäß TVÖD
Versicherungsvergünstigungen Faire Vergütung
Betriebliche Kita-Plätze Gesundheits- und Fortbildungsprogramme
Zuschuss zum Firmenticket Gute Erreichbarkeit

 

Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich:
Tobias Rambau
Tel. 0212 290 4236
Fachbereich

 

Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Carolin Chojnicki
Tel. 0212 290 4724
Personalwirtschaft

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams! Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 22.11.2024.

 

Hinweise:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX. Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.

Bitte beachten Sie, dass per Post eingegangene oder persönlich abgegebene Bewerbungsunterlagen zwar im Verfahren berücksichtigt, aber nicht zurückgesandt werden können.